4. Eintrittspreise und Ermäßigungen
- Der Eintrittskartenpreis beträgt für Personen ab 7 Jahren (zum Zeitpunkt der Vorstellung) einheitlich 6 €.
- Kinder bis zur Vollendung des 7ten Lebensjahres haben freien Eintritt. Bitte bringen Sie im eigenen Interesse entsprechende Nachweisdokumente mit, damit
etwaige Rückfragen am Einlass zügig geklärt werden können.
- Je eine Begleitperson bzw. Betreuer eines körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Besuchers (Nachweis erforderlich) erhält freien Eintritt.
- Zur Sondervorstellung für Bildungseinrichtung (letzter Donnerstag vor den Sommerferien in Sachsen) gilt ein verminderter Preis von 3 € pro Schüler. Der
Gesamtbetrag ist gesammelt und in bar an der Kasse zu entrichten. Schulische Betreuer haben kostenfreien Einlass.
5. Onlinetickets - Versand, Bezahlung, Gültigkeit
- Im Vorverkauf werden ausschließlich Onlinetickets im PDF-Format per E-Mail zum Ausdrucken oder vorzeigen mittels mobilen Endgerät versandt.
- Ein Onlineticketvorverkauf ist ausschließlich bis 7 Tage vor dem letzten Vorstellungstermin der aktuellen Spielsaison über das Bestellformular möglich.
- Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung, welche ausschließlich per E-Mail zugestellt wird. Beim Bestellvorgang akzeptieren Sie dieses Vorgehen.
- Der Versand der Onlinetickets erfolgt nach der kostenpflichtigen Bestellung und Zahlung der Rechnung im Voraus postalisch an die während des Bestellvorgangs
angegebene E-Mail-Adresse.
- Die Bezahlung des Rechnungsbetrages muss innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungslegung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.
- Bei sehr kurzfristigen Überweisung unmittelbar vor dem Vorstellungstermin kann die Buchung unter Umständen zum Vorstellungstermin noch nicht bei uns
eingegangen sein. Führen Sie daher unbedingt eigenständig einen Überweisungsnachweis mit.
- Die Onlinetickets haben grundsätzlich zu dem von Ihnen während der Bestellung ausgewählten Termin Gültigkeit. Dieser Termin ist auf dem Onlineticket
explizit angegebenen. Ein Umtausch oder Rückkauf ist leider ausgeschlossen, allerdings kann (mit mindestens 4 Tagen Vorlauf) eine Umbuchung auf einen anderen Termin der aktuellen Saison angefragt
werden. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder das Infotelefon.
- Sollte die betreffende Vorstellung aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, verschärfte Pandemiesituation etc.) von unserer Seite aus explizit abgesagt werden,
behalten die Onlinetickets natürlich ihre Gültigkeit und können zu einem anderen Termin in der aktuellen Saison genutzt werden.
7. Einlass zu den Aufführungen, Garderobe und mitgeführte Gegenstände
- Der Einlass erfolgt 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn bis unmittelbar vor Vorstellungsbeginn. Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte bzw. das
gültige Onlineticket vorzuzeigen.
- Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass Sie sich als Besucher selbstständig über die aktuellen Corona-Auflagen informieren und diese eigeninitiativ bei
Besuch unserer Veranstaltungen einhalten.
- Die Mitnahme von Garderobe u.a. Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört und oder deren
Sitzmöglichkeiten eingeschränkt werden. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist hierbei Folge zu leisten.
- Explizit ist die Verwendung von Regenschirmen innerhalb des Zuschauerraums untersagt, da diese einen erheblichen optischen und akustischen Störfaktor
darstellen.
8. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) des Kartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im
automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet, genutzt und zum Zweck interner statistischer Erhebungen gespeichert. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch das Theater
streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.